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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisiert: 11. Apr. 2020


Allgemeine Geschäftsbedingungen

„refocus“, Lerntraining, Beratung & Coaching

Linda Stastny-Sauerland, 2754 Waldegg

(in weiterer Folge „refocus“)

1. Allgemeines

1.1. refocus führt seine Tätigkeit (Aufräumcoaching, Lerntraining, Beratung und Coaching - in weiterer Folge „Beratungsleistung“ oder „Coaching“) gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“) durch. Mit der Beauftragung gelten diese AGB als vereinbart und werden diese somit Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

1.2. Die von refocus abgeschlossenen Verträge haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, Beratungsleistungen und Coaching von refocus zum Gegenstand. Gegenstand des Vertrages ist es in erster Linie, dem Klienten professionelle Begleitung am Weg zur Verbesserung seiner bisherigen Lern- oder Lebensumstände bzw Ordnungsstruktur zu bieten und ihm dadurch Hilfestellung bei der Lösung von Problemen oder Erreichen erwünschter Ziel (insbesondere höhere Selbstwirksamkeit und Zufriedenheit erlangen) zu leisten. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges ist nicht geschuldet.

1.3. refocus ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Beratungsvertrages heranzuziehen.

1.4. refocus erbringt Beratungs- und Coachingleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Klienten.

Die von refocus im Rahmen des Coachings ausgesprochenen Stellungnahmen und Empfehlungen sollen den Klienten in seinem Entscheidungsprozess unterstützen. refocus wird dabei ausdrücklich nicht als Unternehmensberater tätig, die Beratungsleistungen erstrecken sich daher nicht auf solche Bereiche, die typischerweise dem Betätigungsfeld des Unternehmensberaters zugeordnet werden und somit insbesondere z. B. wirtschaftliche, personelle, technische, etc. Bereiche betreffen.

2. Vertraulichkeit

refocus verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen privaten, betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich refocus, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

3. Mitwirkung des Klienten

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. refocus möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass ein Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht zugesagt (und erst recht nicht garantiert) werden können Als Coach steht refocus dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

4. Angebote, Honorare

4.1. Alle Honorare verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Barauslagen bzw. Spesen.

4.2. Auf der Webseite und auf Werbemitteln von refocus enthaltene Angebote sind freibleibend und daher Änderungen vorbehalten.

4.3. refocus ist an individuell für den jeweiligen Klienten erstellte Angebote, falls dies im Einzelfall nicht anders angegeben ist, für den Zeitraum von einem Kalendermonat gebunden. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Annahme des Angebots, behält sich refocus Änderungen des Angebots ausdrücklich vor.

4.4. Für Leistungen im Rahmen des Beratungsvertrags werden die in der Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet die Beratung mehr als 30 km (im Sinne von Straßenkilometern) entfernt vom Firmenstandort von refocus statt, behält sich refocus das Recht vor, zusätzlich zum Beratungshonorar Reisekosten (nach Wahl von refocus amtliches Kilometergeld oder Ersatz von tatsächlich aufgewendeten Spesen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und allenfalls auch Übernachtungskosten (sofern diese tatsächlich angefallen sind, wobei die Kosten vorab mit dem Klienten abzustimmen sind) in Rechnung zu stellen.

4.5. Für den Fall, dass eine Kostenzusage von dritter Seite vorliegt, haften der Klient und der Dritte, der die Kostenzusage gemacht hat, refocus solidarisch für das Beratungshonorar samt Barauslagen.

4.6. Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsausstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist grundsätzlich ausgeschlossen; sofern der Klient jedoch Verbraucher ist, kann er Verbindlichkeiten, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Klienten stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von refocus anerkannt worden sind, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von refocus durch Aufrechnung aufheben.

5. Copyright

Die Kosten für an den Klienten im Rahmen des Coachings ausgehändigten Unterlagen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – in der vereinbarten Vergütung enthalten. Linda Stastny-Sauerland ist die alleinige Urheberin dieser Unterlagen. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Linda Stastny-Sauerland ganz oder auszugsweise auf welche Art auch immer zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

6. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungstermine. Im Fall von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Klient Veranstalter, dieser hat als solcher für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die Teilnehmer der Workshops etc. haben keinen Versicherungsschutz durch refocus. Der Veranstalter verpflichtet sich deshalb zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung und hält refocus im Schadensfall vollkommen schad- und klaglos.

7. Haftung

7.1. Die Informationen und Ratschläge im Rahmen einer Beratung, eines Trainings, eines Coachings bzw. Aufräumcoachings sowie in allen Dokumentationen sind durch refocus sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von refocus handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Es hängt maßgeblich vom Klienten und seiner diesbezüglichen Bereitschaft ab, ob dieser seine Ziele, die er durch die Beratungsleistungen erreichen will, auch umsetzt. Refocus wird den Klienten dabei im Rahmen der vereinbarten Beratungstätigkeit nach Kräften unterstützen. Ein bestimmter Erfolg ist dabei nicht geschuldet.

7.2. Eine Haftung von refocus für Schäden wird (mit Ausnahme von Personenschäden) für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Refocus haftet – ausgenommen für den Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes – nicht für bloße Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist die Haftung von refocus für jeden Schadenfall mit der Höhe der Betriebshaftpflichtversicherungssumme begrenzt.

7.3. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Klienten.

7.4. Eine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen laut Beratungsvertrag ist auf die konkreten Vertragsparteien begrenzt. Eine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet der Beratungsvertrag daher nicht.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliche Bedeutung dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Waldegg. Gerichtsstand ist das für Waldegg sachlich zuständige Gericht. Ist der Klient Verbraucher, werden die Regelungen des § 14 KSchG durch diese Vereinbarung nicht berührt.

Es gilt das Recht der Republik Österreich mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts bzw. der Kollision- und Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

Waldegg, __________________

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